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Inhalte und Module CAS-2 (führt zum DAS/PGD)


Schnellübersicht (20 ECTS in ca. 6 Monaten): 

 a) Kontaktzeiten (1 ECTS); b) Selbsterfahrung (1 ECTS); c) Supervision (1 ECTS); d) E-Learning (2 ECTS), e) Selbststudium (6 ECTS), f.) Abschlussarbeit (6 ECTS), so dass sich 20 ECTS-Punkte ergeben

Im Detail: 


a) Kontaktzeiten (1 ECTS)

Als Kontaktzeiten findet zu Beginn eine Auftakt- und zum Ende eine Abschluss-Veranstaltung in Präsenz statt (je ein Wochenende-Modul, insg. für beide Wochenenden = 1 ECTS) Zu diesen Kontaktzeiten gehören auch Online-Sprechstunden/Rückkoppelungs-Zeiten mit der Kurs-Leitung Dr. Jungclaussen über den Verlauf. 

b) Selbsterfahrung (1 ECTS)

Selbsterfahrung ist ein wesentlicher Bestandteil der Professionalisierung in psychotherapeutischen und beraterischen Prozessen, da sie es die angehenden Fachkräfte befähigt, ein tieferes Verständnis für ihre eigenen emotionalen Prozesse, Verhaltensmuster und unbewussten Dynamiken zu entwickeln. Dies verbessert wiederum ihre professionelle Fähigkeit, Veränderungsprozess einfühlsame sowie kritisch-reflektiert zu begleiten. Zum Erreichen dieser Ziele werden 30 Selbsterfahrungsstunden abgeleistet. Die Kosten hierfür entrichten die Teilnehmenden selbst und sind nicht in der CAS-Gebühr inkludiert. (Eine Selbsterfahrungs-Stunde entspricht einer Unterrichtseinheit.)

Diese Stunden können außerhalb der Weiterbildung bei folgenden entsprechend qualifizierten Psychotherapeut*innen abgeleistet werden:

-       Bei Psychotherapeut*innen, welche nach dem Schweizer Psychologieberufegesetz (PsyG) eine eidgenössisch anerkannte Weiterbildung in Psychotherapie absolviert haben;

-       Bei Psychotherapeut*innen, welche nach dem Österreichischen Psychotherapiegesetz als Psychotherapeut* in der Liste Bundesministeriums eingetragen sind;

-       Bei Psychotherapeut*innen, welche nach dem Deutschen Psychotherapeuten-Gesetz über eine Approbation als Psychotherapeut*in und die Selbsterfahrungs-Berechtigung verfügen.

Die Kosten für die Selbsterfahrung entrichtet der Teilnehmer mit dem Selbsterfahrungsleiter selbst. Eine Liste von in Fragekommenden Selbsterfahrungs-Leiterinnen und -Leitern wird bereitgestellt. Die bescheinigten Selbsterfahrungs-Stunden werden für das CAS „Dyna-Meth-2“ eingereicht.

c) Supervision (1 ECTS)

Die Supervision von psychotherapeutischen, beraterischen Prozessen sowie Prozessen im Coaching stellt ebenso ein wichtiges Qualitäts- und Professionalisierungs-Merkmal dar. Hierfür absolvieren die Teilnehmenden 30 Unterrichtseinheiten Supervision. Gegenstand der Supervision sind die eigenen Behandlungs-, Beratungs- oder Coaching-Fälle.

Die Kosten für die Supervision entrichten die Teilnehmenden mit dem Selbsterfahrungsleiter selbst und sind nicht in der CAS-Gebühr inkludiert. Eine Liste von in Frage kommenden Supervisorinnen und Supervisoren wird bereitgestellt bzw. es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Selbsterfahrungsleiter (s. o.). Die bescheinigten Supervisions-Stunden werden am Ende für das CAS „Dyna-Meth-2“ von den Teilnehmenden eingereicht.

d) Elearning (2 ECTS)

E-Learning Elemente, wie Selbstlern-Kurse, welche ort- und zeitunabhängig abgeleistet werden können, stellen eine nutzbringende konzeptuelle und didaktische Erweiterung von Lehr-Lern-Prozessen dar.

Die Teilnehmenden des CAS „Dyna-Meth-2“ erhalten uneingeschränkten Zugang zur eigenen E-Learning Akademie von Psy-Dak (Learning Management System Moodle). Mindestanforderung ist das erfolgreiche Absolvieren von 4 digitalen Selbst-Lernkursen zum Weiterbildungs-Thema des CAS „Dyna-Meth-2“. Hierfür ist das erfolgreiche Bestehen des abschließenden Wissenstest eines digitalen Lernkurses erforderlich (dem Teilnehmenden stehen für den Wissenstest, welcher zu 70% bestanden sein muss, mehrere, (mind. 4 Versuche) zur Verfügung).

Vorteil: Den Teilnehmenden stehen die E-Learning-Kurse bereits während des CAS- „Dyna-Meth-1“ Zeitpunkt zur Verfügung, so dass hier die Möglichkeit besteht, bereits während des ersten CAS-Bestandteile für das spätere zweite CAS bereits bei Interesse „vorzuarbeiten“, welche dann später für das zweite CAS anerkannt werden.

Inklusiv Wissenstest umfasst ein Lernmodul 12,5 Unterrichtseinheiten, so dass sich für 4 Kurse eine Gesamtsumme von 50-60 Unterrichtseinheiten ergibt (2 ECTS).

e) Selbststudium (6 ECTS)

Für das eigenständige Selbststudium werden 180 Unterrichtseinheiten veranschlagt. Das Selbststudium bietet adäquate Möglichkeiten eine eigene erwünschte Schwerpunktsetzung in den therapeutischen Konzepten und Methoden vorzunehmen.

f) Abschlussarbeit (6 ECTS)

In der Abschlussarbeit, welche wie im vorherigen CAS auch 180 Unterrichtseinheiten umfasst, reflektieren die Teilnehmenden mit Hilfe von fachwissenschaftlichen Methoden den Veränderungsprozess eines eigenen Patienten/ eines Klienten über den gesamten Therapie-, Beratungs- oder Coaching-Prozess. Eine mögliche Gliederung für die Abschlussarbeit wird bereitgestellt.  Im Rahmen dieser Arbeit und dieses Prozesses ist eine eigene Schwerpunktsetzung vorgesehen. Die Abschlussarbeit wird im Rahmen einer Präsentation am Ende vorgestellt.